Masern-Fall im Nachbarlandkreis Erding: Was ist jetzt wichtig?
Durch das Erdinger Gesundheitsamt wurde am 5.11.25 darauf hingewiesen (hier der Link zur Pressemeldung), dass bei einem Erwachsenen, der Ende Oktober in einem Fastfood-Restaurant in Erding tätig war, Masern nachgewiesen wurden.
Warum kann das ein Problem sein?
Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die mit normalen Infektsymptomen beginnen. Eine Ansteckung ist auch bereits möglich, wenn noch gar keine Symptome aufgetreten sind. Maserntypische Beschwerden zeigen sich erst im Verlauf der Erkrankung. Bei nicht ausreichendem Immunschutz führt eine Infektion praktisch immer auch zu einem Ausbruch der Erkrankung.
Da die Person auch während der infektiösen Phase im Restaurant tätig war, ist eine Ansteckung und weitere Verbreitung durchaus möglich.
Welche Symptome sind für Masern-Infektionen typisch?
Übliche Beschwerden zu Beginn sind:
- Schnupfen
- Husten
- Lichtscheu und Bindehautentzündung
Von einem normalen Infekt unterscheidet eine Maserninfektion:
- hohes Fieber, lässt zunächst dann auch wieder nach
- starkes Krankheitsgefühl
- Rötung am Gaumen
- kalkspritzerartige Flecken an der Wangenschleimhaut (sog. Koplik-Flecken)
Im weiteren Verlauf kommen hinzu:
- typischer großfleckiger Hautausschlag
- beginnt meist hinter den Ohren
- konfluiert (Flecken verbinden sich miteinander)
- breitet sich vom Kopf an abwärts über den Körper aus
- spart Handflächen und Fußsohlen aus
- schuppt sich mit weiterem Verlauf
- erneuter Fieberanstieg
- Anschwellen von Halslymphknoten
Warum sind Masern gefährlich?
Erstens: Es ist schon mal in der Akutphase ein viel schwererer Verlauf als eine normale Erkältung. Die Betroffenen sind echt richtig krank. In seltenen Fällen kommt es zu schwerer Atemnot oder einem sog. foudroyanten Verlauf mit einem schweren Verfall der Organfunktionen.
Zweitens: Es kommt zu einer Immunschwäche während 6 Wochen, teils auch mehreren Monaten nach der Erkrankung, wo das Immunsystem seine Kompetenz für andere Erkrankungen praktisch vergisst. Folgende Komplikationen sind hier besonders problematisch:
- virale und bakterielle Mittelohrentzündungen
- virale und bakterielle Lungenentzündungen
- virale Gehirnentzündungen
Bei den bakteriellen Entzündungen können - falls man sie frühzeitig erkennt - Antibiotika helfen. Bei den viralen Formen kann man nur die Symptome bekämpfen und hoffen, dass keine bleibenden Schäden entstehen. Häufig ist bei den Komplikationen eine Krankenhaus- und intensivmedizinische Behandlung notwendig.
Welcher Impfschutz wird empfohlen?
Bei Kindern sollten zwischen dem 11. und 15. Lebensmonat zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen durchgeführt werden. Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff in Kombination mit Mumps und Röteln - und idealerweise auch gegen Windpocken.
Erwachsene ab dem Jahrgang 1970 und jünger sollten ebenfalls zwei Impfungen nachgewiesen haben. Gerade die Geburtsjahrgänge in den 80er Jahren wurden üblicherweise nur 1x geimpft, weshalb eine zweite Impfung nachgeholt werden soll. Gleiches gilt, wenn kein Impfnachweis über Masern bei dieser Altersgruppe vorliegt.
Das Masern-Schutzgesetz aus dem Jahr 2020 regelt die Impfpflicht für medizinisches und pädagogisches Personal sowie Kinder, die Gemeinschaftseinrichtungen wie KiTas und Schulen besuchen. Hier sind zwei Impfungen gegen Masern verpflichtend, außer es sprechen gravierende medizinische Gründe gegen eine Impfung oder Masern wurden bereits als Erkrankung nachweislich durchgemacht.
Was tun, wenn Sie Symptome haben?
- Bitte begeben Sie sich in ärztliche Behandlung.
- Bitte kommen Sie nicht unangekündigt.
- Schützen Sie sich und das medizinische Personal durch das Tragen einer FFP2-Maske.
Natürlich kontrollieren wir gerne Ihren Impfausweis.
Gsund bleiben und ein schönes Wochenende !!!!
Quellen:
Pressemeldung Gesundheitsamt Erding
Herold G. et al. Innere Medizin 2023.